Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre
Selbst- oder Fremdsperre
Für die Aufhebung einer Spielersperre, unabhängig ob es sich um eine Selbst- oder Fremdsperre handelt, ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag der gesperrten Person erforderlich.
Antragsstellung
Der Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer gestellt werden. Bei Selbstsperren ist zu beachten, dass diese auf Antrag auf mindestens drei Monate verkürzt werden können.
Den Antrag kann die gesperrte Person entweder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt oder über das Online-Formular von OASIS stellen.
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